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Code of Conduct

Präambel: Der SV Darmstadt 1898 e.V. (im Folgenden "SV Darmstadt 98") ist sich seiner Verantwortung bewusst, in allen Bereichen seiner Geschäftstätigkeit höchste ethische Standards zu wahren. Dieser Verhaltenskodex (im Folgenden "Kodex") definiert die Anforderungen, die wir an unsere Lieferanten und Partner stellen, um sicherzustellen, dass unsere gemeinsamen Werte und ethischen Prinzipien eingehalten werden. Dieser Kodex orientiert sich an internationalen Standards wie den Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

1. Grundsätze und Geltungsbereich

Im ersten Schritt informieren wir alle Sponsoren der Kategorien Hauptpartner, Ausrüster, Premiumpartner, Top-Partner und größeren Lieferanten/Dienstleister des Vereins über den Supplier Code of Conduct.

Langfristig verfolgt der SV Darmstadt 98 das Ziel, diesen Kodex als verbindliche Grundlage für eine nachhaltige Geschäftsbeziehung zu etablieren. Er soll dann für alle Lieferanten und Partner des Vereins gelten. Die Einhaltung der darin festgelegten Richtlinien soll verpflichtend und schrittweise in alle Vertragsverhältnisse integriert werden.

2. Menschenrechte und Arbeitsstandards

2.1 Freiwillige Beschäftigung

Zwangsarbeit, Sklavenarbeit und Gefängnisarbeit sind strengstens verboten. Jeder Arbeitnehmer muss seine Arbeit freiwillig ausüben und das Recht haben, sein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist zu beenden.

2.2 Keine Diskriminierung

Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung, sozialer Herkunft, Behinderung oder anderen persönlichen Merkmalen wird nicht toleriert.

2.3 Keine Kinderarbeit

Kinderarbeit ist unter keinen Umständen gestattet. Das Mindestalter für die Beschäftigung muss den gesetzlichen Vorgaben des Beschäftigungsortes entsprechen und darf nicht unter 15 Jahren liegen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen.

2.4 Faire Vergütung

Die Löhne müssen mindestens dem gesetzlichen oder branchenüblichen Mindestlohn entsprechen.

2.5 Vereinigungsfreiheit

Das Recht aller Arbeitnehmer, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie Tarifverhandlungen zu führen, wird anerkannt und respektiert.

2.6 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Lieferanten und Partner müssen eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung gewährleisten und die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter schützen.

3. Ökologische Verantwortung

3.1 Umweltschutz

Lieferanten und Partner müssen umweltfreundliche Praktiken anwenden und kontinuierlich daran arbeiten, die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt zu minimieren. Dies beinhaltet die Reduktion von Abfällen, Emissionen und den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Alle relevanten Umweltgesetze und -vorschriften sind einzuhalten.

3.2 Tier- und Artenschutz

Lieferanten und Partner müssen die gesetzlichen Anforderungen zum Tierschutz und den Schutz der biologischen Vielfalt einhalten.

4. Ethisches Wirtschaften und Integrität

4.1 Korruption und Bestechung

Jegliche Form von Korruption und Bestechung ist strikt untersagt. Lieferanten und Partner müssen Maßnahmen ergreifen, um Korruption in ihrem Einflussbereich zu verhindern.

4.2 Fairer Wettbewerb

Lieferanten und Partner müssen sich an allen geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetzen orientieren und unlautere Geschäftspraktiken unterlassen.

4.3 Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen ist sicherzustellen. Geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse der Geschäftspartner sind zu respektieren und zu schützen.

4.4 Verbraucherinteressen

Lieferanten und Partner müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen sicher und von hoher Qualität sind. Sie müssen faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken anwenden und die Verbraucheraufklärung fördern.

5. Umsetzung und Kontrolle

5.1 Kommunikation und Schulung

Lieferanten und Partner, die in einer Geschäftsbeziehung mit dem SV Darmstadt 98 stehen, sind verpflichtet, die Inhalte unseres Kodex an ihre Mitarbeiter zu kommunizieren.

5.2 Kontrolle und Evaluation

Der SV Darmstadt 98 behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Kodex zu überprüfen.

5.3 Beschwerdemechanismus

Mitarbeiter und Dritte haben die Möglichkeit, Verstöße gegen diesen Kodex vertraulich zu melden. Der SV Darmstadt 98 stellt sicher, dass solche Meldungen ohne Repressalien bearbeitet werden.

Schlussbestimmungen

Der SV Darmstadt 98 behält sich vor, bei etwaigen Verstößen gegen diesen Kodex die Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Partnern zu beenden. Dieser Kodex stellt Mindestanforderungen dar; höhere Standards oder weitergehende Regelungen seitens unserer Partner und Lieferanten sind begrüßenswert und bleiben unberührt.