Widget

Ein Spiel Sperre für Holland

Das DFB-Sportgericht hat Fabian Holland nach dessen Platzverweis gegen den VfL Bochum für eine Begegnung gesperrt. In seiner Begründung für die Verringerung der Sperre urteilt das Sportgericht, dass erhebliche Zweifel an der Vereitelung einer klaren Torchance und damit an einer Notbremse bestünden. Es wich damit bereits zum zweiten Mal in dieser Saison von der sonst üblichen Strafpraxis ab: Bereits nach der Hinausstellung von Matej Maglica gegen Borussia Mönchengladbach hatte das DFB-Sportgericht das Strafmaß auf eine Ein-Spiel-Sperre reduziert. Der SV 98 hat dem Urteil gegen Holland zugestimmt.

In seinem Strafantrag hatte der DFB-Kontrollausschuss die Sperre von nur einem Spiel wie folgt begründet: „Nach Inaugenscheinnahme der Fernsehaufzeichnung über den Vorfall kann es im summarischen Verfahren noch bei einem Antrag auf eine Sperre für ein Meisterschaftsspiel der Lizenzligen verbleiben, da an der Offensichtlichkeit der Torchance Zweifel bestehen (relativ weite Entfernung zum Tor, Geschwindigkeit und Laufrichtung eines weiteren mitlaufenden Abwehrspielers).“

Rüdiger Fritsch: „Bereits zum zweiten Mal in dieser noch jungen Saison wird nach einer Hinausstellung gegen einen unserer Spieler vom üblichen Strafmaß abgewichen, dazu kommen einige weitere zumindest strittige Entscheidungen. So wie wir weiterhin klar unsere eigenen Fehler bei unseren Partien ansprechen werden, gehört es im Zuge einer umfänglichen Aufarbeitung eines Spiels genauso dazu, dass auch etwaige zu unserem Nachteil entstandene Fehlentscheidungen thematisiert werden.“