Ausgewiesene Gästebereiche in Fürth sind die Blöcke O (Stehplatz) und P (Sitzplatz). Es besteht keine Möglichkeit, vom Laubenweg in den Gästeblock zu gelangen. Der Zugang zu den beiden Gästeblöcken O und P erfolgt nur über die Flurstraße.
Stadionöffnung: Der Einlass zum Gästeblock öffnet 90 Minuten vor Spielbeginn, am Sonntag also um 14 Uhr.
Stadionordnung/ATGB: Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte werden die aktuell gültige Stadionordnung für den Sportpark Ronhof | Thomas Sommer sowie die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der SpVgg Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA anerkannt.
Heimstehblöcke: Die Gastgeber weisen darauf hin, dass Fans des Gastvereins der Zugang zu den Stehblöcken 2, 3, 12, 4 und „Der Lohner“ generell untersagt ist. Personen, die entweder eindeutig oder nach auffälligem Verhalten als Gastfan zu erkennen sind, werden vom Ordnungsdienst, sofern Platz vorhanden ist, in den Gästebereich gebracht oder des Stadions verwiesen.
Mitnahme von Fotoapparaten: Das Mitnehmen von Digitalkameras in den Sportpark Ronhof ist grundsätzlich erlaubt. Die Mitnahme von Videokameras sowie professioneller Foto-Ausrüstungen wie Spiegelreflex-Kameras sind verboten. Die gewerbliche Nutzung der privaten Bilder ist nicht gestattet.
Catering: Im kompletten Stadion ist eine Barzahlung möglich. Im Gastbereich wird Vollbier ausgeschenkt.
Informationen zum Mitführen von Rucksäcken und größeren Taschen: Bauchtaschen sowie kleinere Handtaschen sind im Gästebereich erlaubt, werden vom Ordnungsdienst aber entsprechend kontrolliert. Rucksäcke und große Handtaschen müssen am Eingang gegen eine Gebühr von 1 Euro abgegeben werden. Da die Möglichkeit der Taschenabgabe begrenzt ist, sollten diese nach Möglichkeit in den Bussen und Pkw gelassen werden. Zudem ist pro Person ein 0,5 l TetraPak erlaubt, Flaschen jeglicher Art sind im Stadion verboten!
Pyrotechnik: Die Gastgeber weisen ausdrücklich darauf hin, wer bei den Einlasskontrollen mit pyrotechnischen Gegenständen erwischt wird, erhält umgehend Hausverbot und wird zusätzlich mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt.