Häufige Fragen

Wichtige bzw. häufige Fragen zu Dauerkarten:
- Sie sind bei allen Heimspielen des SV98 live DAbei!
- Sie zahlen bei einer Dauerkarte nur 14 – 15 Spiele, sehen somit bis zu 3 Spiele frei.
- Sie zahlen keine Topspiel-Preise.
- Sie genießen als DK-Besitzer zu verschiedenen Sonder- oder Auswärtsspielen, sowie für die Saison 2023/24 ein Vorkaufsrecht.
- Dank des RMV-KombiTickets reisen sie an Heimspieltagen kostenfrei mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im gesamten RMV-Gebiet.
Aktuell sind keine neuen Dauerkarten mehr im Verkauf. Ein freier Verkauf von Dauerkarten wird voraussichtlich am 4. Juli gestartet. Hierüber informieren wir aber nochmal ausführlich über die bekannten Kanäle.
Wenn Sie Interesse daran haben, den Bereich Ihrer Dauerkarte zu wechseln, schreiben Sie uns gerne direkt an unter dauerkarten@sv98.de.
Zur Verlängerung der Dauerkarte gibt es zwei Optionen: Entweder nutzen Sie das Online-Portal oder kommen direkt in den Ticketshop am Stadion. Die Verlängerung für die Saison 2022/23 beginnt am 7. Juli.
Nähere Informationen zu den Abläufen und Fristen finden Sie zu gegebener Zeit unter den Dauerkarten 2022/23. Zusätzlich werden alle Dauerkarteninhaber vor jeder Saison persönlich via E-Mail oder über den Postweg angeschrieben.
Alle Dauerkarteninhaber/innen mit reservierten Plätzen auf der Haupttribüne oder im Sitzplatzbereich der Gegengerade (O2, O3 & O4) können sich ab dem 1. Juli (12 Uhr) im Ticketshop am Stadion einen Übergangsplatz für die Hinrunde suchen. Die Plätze der alten Saison können nicht beibehalten werden. Verfügbarkeiten bestehen noch auf der Nordtribüne, sowie auf der Südtribüne und im Stehplatzbereich der Gegengerade. Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf einen Übergangsplatz zu verzichten und erst dann die Dauerkarte zu verlängern, wenn der reservierte Platz eingenommen werden kann. Wir streben einen schnellstmöglichen Bezug der reservierten Plätze an.
Bei der Online-Bestellung erhalten Sie die Karte bequem mit der Post. Wenn Sie die Dauerkarte direkt am Stadion im Ticketshop erwerben, können Sie das Ticket direkt mitnehmen.
Die Dauerkarte hat die Gültigkeit für alle Heimspiele der entsprechenden Saison. Für Sonderspiele wie zum Beispiel DFB-Pokal sind die Dauerkarten nicht gültig, der Verein räumt aber normalerweise in solchen Fällen seinen Dauerkarteninhabern ein Vorverkaufsrecht ein.
Die Dauerkartenverlängerung nach jeder Saison stellt ein Angebot des Vereins dar, einen generellen Anspruch auf die Dauerkartenverlängerung hat man nicht.
1. Geltungsbereich der ATGB
1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets (nach Ziffer 5.5) (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) vom SV Darmstadt 98 („Club“) oder von vom Club autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden, sowie den Zutritt und Aufenthalt im Merck-Stadion am Böllenfalltor und/oder eventuellen Ausweichspielstätten („Stadion“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder vom Club autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen (z.B. AGB oder Stadionordnung des Heimclubs) Geltung erlangen. Sollten diese ATGB Regelungen des Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen des Clubs sind grundsätzlich nur beim Club oder bei von diesem autorisierten Verkaufsstellen (inkl. Gastclub) zu beziehen. Tickets, die auf vom Club nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach Ziffer 2.6 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 10.5 und 11.7 zur Folge haben. Ob eine Verkaufsstelle vom Club autorisiert ist, kann beim Club unter der Kontaktadresse unter Ziffer 16 abgefragt werden. Sollten für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen ATGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
2.2 Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde mit dem auf der Internet-Präsenz des Clubs dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Club ab. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Der Club bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit (ggf. elektronischem) Versand bzw. Hinterlegung der Tickets (Ziffer 7) kommt der Vertrag zwischen dem Club und dem Kunden auf Grundlage der ATGB zustande.
2.3 Sonstige Bestellung: Bei Bestellung über abweichende Vertriebswege des Clubs kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands, der Übergabe bzw. der Hinterlegung des Tickets für den Kunden (Ziffer 7) auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.4 Sonderbedingungen: Der Club behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.
2.5 Zuteilung anderer Tickets: Sofern der Kunde im Rahmen der Bestellung seine Einwilligung dazu erteilt hat, ist der Club im Fall eines Ausverkaufes der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden Tickets der nächst niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die gewünschte Ticketanzahl zu limitieren.
2.6 Besuchsrecht: Der Club als Aussteller der Tickets will den Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion nicht jedem, sondern nur denjenigen gewähren, die die Tickets bei dem Club bzw. einer autorisierten Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3 erworben haben. Der Club gewährt daher nur seinen Kunden, die durch auf das Ticket gedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- oder QR-Code, Warenkorbnummer) identifizierbar sind und/oder gegenüber Zweiterwerbern, die nach Ziffer 10.3 Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht. Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Kunde ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zuführen und auf Verlangen des Clubs und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Die Kunden und Ticketinhaber sind beim Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion verpflichtet, auf Nachfrage des Clubs anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis sie die Tickets erworben haben. Tickets, die auf von dem Club nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer 2.6 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 10.5, 10.6 und 11.3 auslösen. Der Club erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder dem jeweiligen Ticketinhaber, indem er einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Der Club wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Kunde und Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.
4. Dauerkarte
4.1 Dauerkarte: Eine Dauerkarte (Saison- oder Rückrundendauerkarte) berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Veranstaltungen des Clubs im Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit der Dauerkarte auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des Clubs zu entnehmen. Eine Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (in der Regel vom 01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres, Rückrundendauerkarte in der Regel vom 01.01. bis 30.06.) und wird personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs. Die Dauerkarte verlängert sich nicht automatisch, ein generelles Recht zur Verlängerung besteht nicht.
4.2 Bedingungen des Dauerkartenerwerbs: Minderjährige können eine Dauerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Mit Ende der Laufzeit verliert eine Dauerkarte automatisch Ihre Gültigkeit, d.h. der Kunde verliert jegliches Besuchsrecht. Eine vorzeitige Kündigung der Dauerkarte durch den Kunden ist ausgeschlossen. Die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion auf Antrag des Kunden (Umsetzung) und/oder die Umschreibung der Dauerkarte auf eine andere Person (Abtretung) erfolgt nach Prüfung der Machbarkeit aus Kulanzgründen des Clubs. Das Recht jeder Vertragspartei, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Club liegt insbesondere dann vor, wenn der Club nach Maßgabe der Ziffern 10.5, 11.7, 11.8 und/oder 11.9 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen.
4.3 Außerordentliche Kündigung: Jede Vertragspartei ist berechtigt, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich jedoch in Textform (auf dem Postweg) an die Kontaktadresse (Ziffer 16) zu kündigen. Ein wichtiger Grund für den Club gemäß § 314 Abs. 1 BGB liegt insbesondere dann vor, wenn der Club nach Maßgabe der Ziffern 10.5, 11.7 und/oder 11.8 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen – sowie wenn der Kunde die Dauerkarte nachweislich wiederholt nicht nutzt, d.h. weniger als die Hälfte (1/2) der im Rahmen einer Saison stattfindenden Veranstaltungen besucht. Der Club hat in diesem Zusammenhang das Recht, auch weitere vom Kündigungsgrund betroffene Dauerschuldverhältnisse außerordentlich zu kündigen (z.B. Kunde mit mehreren Dauerkarten oder Mitgliedschaft beim Club).
4.4 Umsetzung: Der Inhaber einer Dauerkarte kann die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion beantragen („Umsetzung“). Eine Umsetzung stellt keine Kündigung der Dauerkarte dar. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Umsetzung, sie erfolgt aus Kulanzgründen seitens des Clubs und steht unter dem Vorbehalt der vorhandenen Kapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten. Die Umsetzung ist nur zum Saisonwechsel und im Zuge der Dauerkartenverlängerung möglich. Der Club kann für eine Umsetzung entsprechende Bearbeitungsgebühren erheben.
4.5 Abtretung: Für die Weitergabe einer Dauerkarte gelten die Bestimmungen in Ziffer 10 entsprechend. Darüber hinaus kann der Inhaber einer Dauerkarte die Abtretung auf eine andere Person beantragen („Abtretung“). Eine Abtretung stellt keine Kündigung der Dauerkarte, sondern eine Übertragung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Kunden dar. Der abtretende Kunde bleibt gegenüber dem Club solange verpflichtet, bis der neue Kunde das Rechtsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten Vollumfänglich übernommen hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Abtretung, sie erfolgt aus Kulanzgründen seitens des Clubs. Eine Abtretung ist nur zum Saisonwechsel möglich. Eine Rückerstattung des Kaufpreises an den abtretenden Kunden erfolgt nicht. Für die Abtretung können vom Club Bearbeitungsgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs erhoben werden.
4.6 Ausweichspielstätten: Im Falle einer Austragung von Heimspielen in Ausweichspielstätten erfolgt für die Ausweichspielstätte eine Zuweisung eines Platzes vergleichbarer Kategorie durch den Club. Eine Erstattung des Kartenpreises wegen der Austragung von Spielen in Ausweichspielstätten ist vorbehaltlich der übrigen Regelungen in diesen ATGB ausgeschlossen.
4.7 Sondermaßnahmen auf Grund von Umbauarbeiten im Stadion: Der Club besitzt bei möglichen Einschränkungen der Stadion-, Tribünen- bzw. Blockkapazität während der Umbauphase die Möglichkeit, entsprechenden Dauerkarteninhabern für den notwendigen Zeitraum einen alternativen Steh- bzw. Sitzplatz zuzuweisen und/oder ihm den Differenz- bzw. Restwert der Dauerkarte zu erstatten. Steht ein Stadionbereich zeitweise nicht zur Verfügung und kann kein alternativer Platz zugewiesen werden, erhält der Dauerkarteninhaber ebenfalls eine entsprechende Erstattung.
5. Ermäßigte Tickets
5.1 Ermäßigungsberechtigung: Ermäßigungsberechtigt für Tages- bzw. Dauerkarten – soweit verfügbar – sind Kinder (von 6 – 17 Jahre), Schüler sowie Studenten (nur in Vollzeit), Auszubildende, Schwerbehinderte Rentner, Arbeitslose sowie Mitglieder des Clubs. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.
5.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen und unaufgefordert vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig (bei Dauerkarten muss der Ermäßigungsanspruch für die gesamte Saison gültig sein), kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
5.3 Kindertickets (Rabattstufe Schüler): Tickets für Kinder können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden. Kinder im Besitz eines Tickets erhalten nur in Begleitung eines volljährigen aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion bzw. zur Veranstaltung.
5.4 Weitergabe und Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 10 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen des Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion an der entsprechenden Servicestelle den Aufpreis laut Preisliste des Clubs („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs erhoben werden.
5.4 Sondertickets: Der Club kann nach eigenem Ermessen Tickets direkt oder über vom Club autorisierte Verkaufsstellen ohne entsprechende Erhebung von Kosten bzw. Gebühren ausgeben („Sondertickets“). Die Ausgabe von Sondertickets ist stets mit einem bestimmten Zweck verbunden, der vom ausgebenden Club jeweils angegeben wird, weshalb diesbezüglich in Abweichung von den Regelungen für übrige Tickets Sonderregelungen gelten können.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1 Ticketpreise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (je nach Verkaufsweg: Sofortüberweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der Club dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und eine angemessene Systemgebühr (z.B. Transaktionskosten) in Rechnung stellen.
6.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbehalten.
7. Versand und Hinterlegung
7.1 Versand: Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, wobei der Club das Versandunternehmen auswählt und diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1S. 1b der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur Verfügung stellt. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder des vom Club beauftragten Dritten vor.
7.2 Hinterlegung (betrifft nur Sponsoren- und Sonderkarten): Sofern bei kurzfristiger Bestellung und/oder Hinweis durch den Club ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an dem hierfür am Stadion eingerichteten Service-Center (Ticketcontainer am Eingang der Böllenfalltorhalle) zur Abholung durch den Kunden hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass, etc.) möglich. Der Club kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs / des vom Club beauftragten Dritten vor.
8. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen
8.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse erfolgen. Im Falle einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 7.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel in diesem Sinne dieser Ziffer 8.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus.
8.2 Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt der Club bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unterliegende defekte Tickets werden nur Zug-um-Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Erwerbers ersetzt.
8.3 Abhandenkommen: Der Club ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung kann vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
9. Rücknahme und Erstattung
9.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Club Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Club bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
9.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 10.3 zulässig.
9.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Falle einer bei Erwerb des/der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung, behalten die entsprechenden Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde kann, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail, Fax oder Postweg) an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises; Service-, Bearbeitungs- oder Versandgebühren werden nicht erstattet.
Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Club hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der wiederstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des Clubs sprechen im Einzelfall für eine Erstattung. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des/der Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand.
9.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnen und gemäß Ziffer 9.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Club weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail, Fax oder Postweg) an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club den entrichteten Ticketpreis erstatten (Ziffer 9.3 zu Gutschein gilt entsprechend); Service-, Bearbeitungs- oder Versandgebühren werden nicht erstattet.
9.5 Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, sind sowohl der Club als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Club ist zudem in einem solchen Fall berechtigt, Dauerkarten für einzelne Veranstaltungen zu sperren. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail, Fax. Postweg) an die Kontaktadresse zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Wahl des Clubs den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet (Ziffer 9.3 zu Gutschein gilt entsprechend); Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
10. Nutzung und Weitergabe
10.1 Sinn und Zweck: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der gegnerischen Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Kauf von Tickets mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen), und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des Clubs und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
10.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/ oder zu verkaufen,
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,
d) Tickets an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
e) Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Clubs kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,
f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, oder
h) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist.
10.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 10.2 vorliegt und
a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des Clubs und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt, oder
b) der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (Name) über den neuen Ticketinhaber an den Club nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club sowie der Verarbeitung seiner Daten durch den Club einverstanden erklärt und (3) der Club auf dessen Anforderung hin unter Nennung des neuen Ticketinhabers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Club die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat.
10.4 Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Club sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1S. 1b DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Clubs gemäß Art. 6 Abs. 1S 1f DSGVO. Die berechtigten Interessen des Clubs ergeben sich aus Ziffer 10.1.
10.5 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 10.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Club berechtigt,
a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 10.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern u. zu stornieren
b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,
c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse,
d) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 14. zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 10.2 a) und/oder 10.2 b) handelt,
e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im Club bzw. in offiziellen Fanclubs des Clubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Club zu kündigen, und/oder
f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.
11. Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion
11.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter www.sv98.de/home/fans/faninfos/stadionordnung/ jederzeit einsehbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber dieses Regelwerk an und akzeptiert es als für sich verbindlich, sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
11.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
11.3 Zutrittsrecht und Aufenthaltsberechtigung: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam nach den Vorgaben von Ziffer 2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Die entsprechende Eintrittskarte muss über die gesamte Aufenthaltsdauer aufbewahrt werden und ist auf Aufforderung des Clubs, der Polizei oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Besucher, die Ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können werden aus dem Stadion verwiesen. Der Zutritt zum Stadion kann jedoch verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Eingang und/oder im Innenraum des Stadions einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle (Körperoberfläche) seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen,
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit,
c) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Name, Platz, Barcode, QR Code, Auftrags- bzw. Ticketnummer) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Club zu vertreten ist, und/oder
d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3 vor. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
11.4 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Clubs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
11.5 Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen o-der Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.
11.6 Fanblocks: Die Stehplatzbereiche (Blöcke S1, S2 sowie G1, G2, G3) und der Block O1 der Gegengerade im Merck-Stadion am Böllenfalltor zählen zum aktiven Heimbereich der Fans des Clubs. In diesen und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der Club aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt in diesem Heimbereich nicht gestattet. Der Club, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zu diesen Bereichen zu verweigern und/oder diese Personen aus diesen Bereichen zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
11.7 Ungebührliches Verhalten: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Veranstaltungen des Clubs, sind der Club, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Einwilligung des Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen Einwilligung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) r öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, der Deutsche Fußball Bund e.V. und die Union of European Football Associations berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist weiter darauf hin, dass die DFL, der DFB und/oder die UEFA ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V., der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs oder von vom Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit Einwilligung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
11.8 Videoüberwachung: Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions nach Art. 6 Abs. 1S. 1f DSGVO in Verbindung mit § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom Club bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und /oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 12 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die von dem Club ab dem jeweils nach Ziffer 12.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1S. 1c oder f DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahme unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.
11.9 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 11.7, bei Handlungen nach §§ 3, 27 Versammlungsgesetz VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der Club ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 11.7, entsprechend der Regelung in Ziffer 10.5 und/oder Ziffer 4.3 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.
11.10 Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 11.7, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 11.7, und den Sanktionen gemäß Ziffer 11.9 ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung. Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Der Club behält sich vor, Daten von Kunden an den Deutschen Fußball-Bund e.V. mit Sitz in der Otto-Fleck-Schneise 6, D-60528 Frankfurt/Main zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1e DSGVO weiterzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.
11.11 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 11.7, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen, kann der Club, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden (DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, DFL Deutsche Fußball Liga e.V., Deutscher Fußball-Bund e.V., Union of European Football Associations) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der Club bzw. der Gastclub ist berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der Club bzw. der Gastclub einen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich des gesamten aus der Sanktion für den Club bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen sämtlicher Verantwortlicher ein Verursachungszusammenhang bestand.
12. Datenschutz
Die von SV Darmstadt 1898 e.V. im Rahmen der Bestellabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden an den Ticketshop/Online-Fanshop weitergegeben, so dass es keiner weiteren bzw. erneuten Registrierung zwecks Ticketbestellung/Online-Fanshop Bestellung mehr bedarf. Ferner werden den personenbezogenen Daten sowie Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke erhoben und verarbeitet und darüber hinaus im erforderlichen Umfang zur Erstellung eigener Statistiken über die Nutzung des Ticketshops /Online-Fanshops verwendet. Der Kunde erklärt hierzu seine Einwilligung. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte für andere Zwecke, insbesondere für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung ist ohne explizite Einwilligung des Kunden ausgeschlossen. Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an SV Darmstadt 1898 e.V., widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs werden wir die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen und Ihre Daten nicht für Werbezwecke weitergeben. Die weiteren Datenschutzbestimmungen der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der Datenschutzerklärung unter der folgenden Webadresse entnommen werden: www.sv98.de/home/verein/business/datenschutz/
Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen des Clubs wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands verwiesen (siehe Ziffer 12.3).
12.1 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der Club und der nach Ziffer 12.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S 1f DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Club sowie den nach Ziffer 12.3 zuständigen Verband und den jeweils mit Ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art 6 Abs. 1 S 1f DSGVO verarbeitet und öffentlich wiedergegeben werden.
12.2 Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 12 sowie der Ziffer 17 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffer 10.2 und 10.3 bleiben unberührt.
12.3 Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der Club teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:
a) Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL Deutsche Fußball Liga e.V. mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt/Main, dessen operatives Geschäft die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt/Main führt.
b) DFB-Pokal: Deutscher Fußball-Bund e.V. mit Sitz in der Otto-Fleck-Schneise 6, D-60325 Frankfurt/Main; und
c) UEFA Champions League und UEFA Europe League: Union of European Football Associations mit Sitz in Route de Genève 46, CH-1260 Nyon.
13. Vertragsstrafe
13.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10.2 oder 11.7, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.10 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.
13.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.
14. Auszahlung von Mehrerlösen
14.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 10.2 a) und/oder 10.2 b) dieser ATGB durch den Kunden ist der Club zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 13. dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
14.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 13.2 dieser ATGB genannten Kriterien. Der Club wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen.
15. Haftung
Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadenersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
16. Kontakt
Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets des Clubs können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:
SV Darmstadt 1898 e.V.
Nieder-Ramstädter-Straße 170
64285 Darmstadt
Tel.: 06151-2752382
E-Mail: tickets@sv98.de
17. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
17.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
17.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs.
17.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist der Sitz des Clubs, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
18. Ergänzungen und Änderungen
Der Club ist – unbeschadet der insoweit vorrangigen Sonderregelung für die Änderung der Konditionen für die jeweils kommende Spielzeit bei einem Dauerkarten-Abonnement nach Ziffer 4.2 – bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste des Clubs mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse zu richten.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB
Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr . Wir weisen darauf hin, dass der SV Darmstadt 98 e.V. nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
Eine aktuelle Preisübersicht finden Sie unter Dauerkarten 2022/23.
Die Preise beziehen sich auf 17 Heimspiele, erfolgt Kauf bzw. Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt ist nur ein anteiliger Betrag fällig.
Online sind nur die angegebenen Zahlweisen (Kreditkarte, Sofort-Überweisung, Pay-Pal) möglich. Im Ticketshop ist nur Bar- oder EC-Zahlung möglich.
Folgende Personengruppen haben einen Ermäßigungsanspruch (nur gegen einen gültigen Nachweis):
- Kinder ((bis einschl. 17 Jahre, extra Rabattstufe)
- Mitglieder des SV98
- Studenten
- Schüler
- Auszubildende
- Arbeitslose
- Rentner
- Schwerbehinderte
Bitte beachten: Der Anspruch muss bis zum letzten Heimspieltag der Saison gültig sein und der Nachweis entsprechend vor jedem Spiel vorgezeigt werden!
Haben Sie Ihre Dauerkarte verloren, kontaktieren Sie bitte direkt den Ticketshop am Stadion unter dauerkarten@sv98.de. Wir sperren Ihre alte Dauerkarte und stellen Ihnen gegen eine Gebühr von 20,- € eine neue Dauerkarte aus.
Ihre Dauerkarte kann auch durch eine dritte Person genutzt werden. Sollten Sie eine ermäßigte Dauerkarte oder Kinder-Dauerkarte besitzen, muss auch bei der dritten Person ein Ermäßigungsanspruch bestehen. Die Ermäßigungsnachweise werden an den Eingängen kontrolliert. Eine einmalige Aufwertung ist nur direkt am Spieltag an der Servicestelle möglich.
Ein Upgrade am Spieltag ist gegen eine entsprechende Gebühr an der Servicekasse (Eingang Böllenfalltorhalle) vor dem Stadion möglich. Aufwertungen für den jeweiligen Spieltag können auch nur am Spieltag selbst und nicht vorher vorgenommen werden. Bitte beachten: Eine Aufwertung für die gesamte Saison kann ebenfalls nicht am Spieltag vorgenommen werden!
Eine Aufwertung ermäßigter Dauerkarten gegen Zahlung des Aufpreises (mindestens jedoch 20€) für die ganze Saison bzw. alle noch zu absolvierenden Heimspiele kann gerne unter der Woche zu den Öffnungszeiten des Fan- und Ticketshops vorgenommen werden.
Bitte beachten: Eine Aufwertung für die gesamte Saison kann nicht am Spieltag vorgenommen werden!
Dies ist möglich, allerdings muss zur Umschreibung der aktuelle Inhaber mit seiner Dauerkarte persönlich zum Ticket- und Fanshop am Stadion kommen.
Die persönlichen Daten (Anschrift, Mail-Adresse, etc.) können direkt im Online-Dauerkarten-Shop geändert werden. Alternativ können Sie auch gerne in den Ticketshop am Stadion kommen und mit uns zusammen die Änderungen durchführen (Namensänderungen sind nur im Ticketshop möglich, vgl. Umschreibung).
Sind Sie an einem Spieltag verhindert und möchten Ihr Saisonticket nicht aus der Hand geben, so können Sie jetzt im Online-Ticketshop der 98er „Ihren Platz“ zum Weiterverkauf anbieten. Sie geben somit einem anderen Fan die Möglichkeit, zu einem Heimspiel ins Merck-Stadion am Böllenfalltor zu kommen und erhalten im Gegenzug eine entsprechende finanzielle Rückerstattung. Nähere Informationen finden Sie unter den Infos Ticket-Börse.