Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat berät das Präsidium in Bezug auf die satzungsmäßigen Aufgaben. Er besteht aus mindestens drei und höchstens sechs vom Präsidium für die Dauer von drei Jahren berufenen, wirtschaftlich erfahrenen Mitgliedern. Sie dürfen nicht dem Präsidium angehören. Die Berufung der Verwaltungsratsmitglieder bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung. Die Bestätigung erfolgt en bloc und bedarf der einfachen Mehrheit.