FAQs zum verlegten Testspiel gegen San Antonio
Der SV 98 beantwortet die wichtigsten Fragen zum verschobenen Testspiel der Lilien beim Kooperationspartner San Antonio FC.
Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des SV 98 gegen die vermeintliche Rote Karte für Benjamin Gorka im Spiel beim 1. FC Heidenheim zurückgewiesen. Das Sportgericht folgte dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses und belegte den Innenverteidiger des SV 98 mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen.
Stephan Oberholz, der vorsitzende Richter, begründete das Urteil nach einer fast fünfstündigen Verhandlung wie folgt: "Das Sportgericht geht davon aus, dass Schiedsrichter Benjamin Cortus eine Rote Karte verhängt hat. Es konnte nicht bewiesen werden, dass der Unparteiische die Unwahrheit gesagt hat." Zudem gelte für die Aussagen eines Schiedsrichters nach gängiger Sportrechtssprechung ein "erhöhter Richtigkeitsgrad". Gorka und der SV 98 hätten keine "gravieren Nachweise" erbringen können, dass die Aussage von Schiedsrichter Benjamin Cortus, der während der gesamten Verhandlung bei seiner Version einer Beleidigung durch Benjamin Gorka geblieben war, falsch wäre. Oberholz räumte in seiner Urteilsbegründung aber auch ein, dass in den Aussagen des Schiedsrichter „einige Unklarheiten“ festzustellen gewesen wären. Zudem stufte er die langen Diskussionen von Cortus mit seinem Schiedsrichterassistenten nach dem Zeigen der Roten Karte als „in der Tat merkwürdig“ ein.
Mehrere Spieler des SV 98, die sich in unmittelbarer Nähe des vermeintlichen Tatortes aufgehalten hatten, erklärten zuvor in der mündlichen Behandlung, dass keine Beleidigung von Gorka gegenüber dem Schiedsrichter zu vernehmen war. Auch Gorka hatte noch einmal beteuert, den Schiedsrichter nicht beleidigt zu haben. Zudem hatte eine unabhängige Lippendolmetscherin im Auftrag des SV 98 in Frankfurt bei der Betrachtung der entsprechenden Videosequenzen ebenfalls bestätigt, dass keine Beleidigung zwischen dem Zeigen der Gelben und der Roten Karte zu vernehmen gewesen ist.
Der SV 98 hatte seine Einsprüche damit begründet, dass der Schiedsrichter dem Spieler Gorka die Gelb-Rote Karte gezeigt habe, obwohl dieser zuvor keine Gelbe Karte gesehen habe. Der Unparteiische selbst gab an, dass er Gorka nach einem Foulspiel zunächst die Gelbe und nach einer daraufhin erfolgten Beleidigung kurz danach die Rote Karte gezeigt habe.
Nach dem Urteil gegen Benjamin Gorka wurde der parallel erfolgte Einspruch des SV 98 gegen die Wertung der 0:3-Niederlage im Drittligaspiel beim 1. FC Heidenheim am 23. Februar hinfällig, da ein Erfolg in dieser Sache nach der Bestätigung der Roten Karte nicht mehr möglich gewesen ist.
Rüdiger Fritsch, Präsident des SV 98, der den Verein und Spieler Benjamin Gorka vor dem DFB-Sportgericht vertrat: "Es war leider quasi unmöglich gegen das vom Gericht erwähnte ´erhöhte Richtigkeitsgewicht´ der Aussagen des Schiedsrichters, der während der Verhandlung nicht von seinem Vorwurf der Beleidigung abgewichen ist, zu argumentieren. Festzuhalten bleibt, dass selbst eine unabhängige Lippendolmetscherin als Sachverständige die Ausführung unseres Spielers Benjamin Gorka bestätigt hat. Und auch das Gericht musste zugegeben, dass es in der Darstellung des Schiedsrichters ´einige Unklarheiten´ festgestellt hat. Da aber mit Blick auf die Urteilsbegründung quasi keine Erfolgsaussichten für eine Berufungsverhandlung vor dem DFB-Bundesgericht bestehen, haben wir uns entschlossen, keine weitere Instanz aufzurufen. Wir müssen uns nun wieder zu 100 Prozent auf den Sport und das Ziel Klassenerhalt fokussieren."