FAQs zum verlegten Testspiel gegen San Antonio
Der SV 98 beantwortet die wichtigsten Fragen zum verschobenen Testspiel der Lilien beim Kooperationspartner San Antonio FC.
Die Faninfos für das Auswärtsspiel beim 1. FC Köln am Freitag, 26. April, 18.30 Uhr.
Anfahrt mit Pkw und Bussen / Parken
Für Busse und Autos der Lilienfans steht der Parkplatz P4 zur Verfügung. Adresse fürs Navi: Aachener Str. 800, 50933 Köln. Bitte unbedingt über die Ausfahrt „103, Köln-Lövenich“ fahren. Zur Vermeidung von Konflikten unter den Fangruppen bitte nicht die ausgeschilderten Busparkplätze P6-P8 für Heimfans
im Süden anfahren! Änderungen sind möglich! Kommunikation erfolgt dann von
Polizei/Ordnungsdienst vor Ort. Gebühren: Auto: 7,-Euro, 9-er: 14,- Euro, Bus: 20,-Euro. Das Laufenlassen von Motoren ist verboten und wird von der Stadt Köln mit einem Ordnungsgeld belegt.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Wichtige Info aus Köln: Von Dienstag, 23.04.2019, ab ca. 03:00 Uhr bis Montag, 29.04.2019, bis ca. 03:00 Uhr, werden aufgrund einer Baumaßnahme auf der Deutzer Brücke, die Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 fahrplantechnisch getrennt.
Zwischen Neumarkt und Köln-Deutz wird ein ErsatzBus-Verkehr mit Gelenk-Linien-Omnibussen eingesetzt. Die Ersatzhaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe der regulären Haltestellen. Es wird empfohlen, NICHT in Köln-Deutz auszusteigen, sondern in Weiden-West (ab Köln Hbf mit S13 bzw. Regio).
Weitere Anreisetipps: Die Haltestelle RheinEnergieSTADION wird regulär von der KVB-Linie 1 angefahren. Von der Haltestelle Neumarkt (Fahrtrichtung Weiden) beträgt die Fahrzeit 16, vom Bahnhof Weiden-West 9 Minuten. Der Bahnhof Weiden-West ist mit S-Bahn und Regionalbahnverkehr der deutschen Bahn gut zu erreichen. Vom Kölner Hauptbahnhof beträgt die Fahrtzeit 15 und vom Flughafen Köln/Bonn 30 Minuten. An Spieltagen verkehren vom Kölner Hauptbahnhof und der Haltestelle Neumarkt zusätzlich KVB-Sonderzüge, die das Stadion direkt ansteuern. Die An- und Abfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist im Eintrittspreis enthalten – sofern Sie schon bei der Anreise im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind.
Gästefans nutzen die Stehplätze im Block N6 sowie die Sitzplätze im Block N16 und im Block N15. Der Eingang zu den Bereichen befindet sich im Nordosten des RheinEnergieSTADIONS. Rollstuhlfahrer und Menschen mit Sehbehinderung finden ihre Plätze in den Blöcken O2 –O7.
Der Gästebereich:
Im Gästebereich befinden sich im Umlauf Kioske mit Speise-und Getränkeangeboten. Bezahlt wird bar oder mit der Sparkassen Giro Go-Funktion. Untersagt ist das das Rauchen auf den Tribünen (Steh-und Sitzplatzbereiche) bei Veranstaltungen des 1. FC Köln.
Die Mitnahme von Taschen oder Rucksäcken ins RheinEnergieSTADION ist nicht gestattet. Darüber hinaus gibt es keine Aufbewahrungsmöglichkeiten am RheinEnergieSTADION.
Durch den Ordnungsdienst werden strikte Alkoholkontrollen durchgeführt. Zuschauern mit einem Alkoholpegel von mehr als 1,1 Promille oder Ausfallerscheinungen wird der Einlass ins RheinEnergieSTADION verwehrt.
Erlaubt sind in Köln:
– Kleine Fahnen (max. 2 Meter Stocklänge)
– Zaunfahnen (so lange Platz vorhanden)
Ebenfalls erlaubt (und bereits vergeben) sind:
– 4 große Schwenkfahnen (über 2 Meter Länge)
– 3 Megafone
– 5 Trommeln
– 15 Doppelhalter (max. 2 Meter Länge)
Zudem erlaubt:
– Foto-und Videokameras –ausschließlich für private Zwecke
– auch Spiegelreflexkameras, allerdings nur mit handelsüblichen Objektiven (nicht größer als 15 cm x 15 cm x 15 cm), keine Teleobjektive, keine Zusatztaschen, keine Zusatzobjektive, keine Stative, nicht aufschraubbar
– Ferngläser
Glas-/Dosen- und Verzehrverbote
Im und im Umfeld des RheinEnergieStadion gilt von drei Stunden vor Spielbeginn bis drei Stunden nach Spielende ein durch das Ordnungsamt der Stadt Köln verhängtes Verbot, welches das Mitführen von Glasflaschen, Gläsern und Getränkedosen untersagt. Für Besucher stehen Behältnisse zur Entsorgung bereit.
Das Glasverbot erstreckt sich auch auf die im Bereich um das Stadion gelegenen Gastronomiebetriebe und Kioske. Diesen wurde der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen sowie der Ausschank in Gläser untersagt. Ebenfalls gilt ein (grundsätzliches) Verzehrverbot für Speisen und Getränke in allen Fahrzeugen der Kölner Verkehrsbetriebe AG.
Geltungsbereich der Stadionverbote
Stadionverbote gelten für das Stadion und den gesamten Bereich der Platz- und Hallenanlage. Personen, gegen die ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen wurde, ist es untersagt, sich während Veranstaltungen des 1. FC Köln in diesem Gebiet aufzuhalten.