FAQs zum verlegten Testspiel gegen San Antonio
Der SV 98 beantwortet die wichtigsten Fragen zum verschobenen Testspiel der Lilien beim Kooperationspartner San Antonio FC.
Auch das zweite Heimspiel der Lilien in dieser Saison dürfen 4.786 Zuschauer (davon 484 Gästefans) im Merck-Stadion am Böllenfalltor vor Ort mitverfolgen. Der SV 98 hat für Euch alle Details zur Ticketvergabe für die Partie gegen den FC Ingolstadt (15.8./13.30 Uhr) zusammengefasst. Seit Montag (9.8.) sind die Tickets im freien Verkauf erhältlich.
Seit Montag (9.8.) läuft der freie Verkauf der Tickets für das Heimspiel gegen den FC Ingolstadt. Die Karten sind über den Online-Ticketshop des SV 98 erhältlich. Zudem öffnet am Donnerstag (12.8.) von 12 bis 18 Uhr der Ticketshop am Merck-Stadion am Böllenfalltor. Eine Tageskasse am Spieltag selbst wird es nicht geben.
Weitere Hinweise:
Der SV 98 bittet darum, sich im Vorfeld des Ticketerwerbs mit den gewünschten Sitzplatznachbarn abzusprechen, um die präferierte Sitzordnung gewährleisten zu können.
Der Ticketshop am Bölle öffnet von Dienstag bis einschließlich Freitag, den 06. August täglich von 12 Uhr bis 18 Uhr für diesen Vorverkauf.
Nur der Dauerkarteninhaber persönlich kann das Ticket erwerben bzw. nutzen. Eine Weitergabe der Tageskarte oder des Vorkaufsrechts ist mit Hinblick auf andere Dauerkarteninhaber sowie aus Gründen des Nachverfolgungskonzeptes nicht möglich. Zutritt zum Spiel erhält nur die Person, die auf dem Ticket als zutrittsberechtigter Ticketinhaber vermerkt ist.
Kinder jeden Alters haben ohne Karte leider kein Zutritt, die Regelung für unter 6-Jährige entfällt leider.
Der Zutritt zum Stadion erfolgt nur nach Personalienabgleich. Zusätzlich muss ein GGG – Nachweis erbracht werden, welcher (bestenfalls) digital vorgezeigt werden muss.
GGG – Nachweis = Getestet, Geimpft oder Genesen.
Negativ-Test:
Der Nachweis über einen negativen Schnelltest darf nicht länger als 24 Stunden (ab Stadionöffnung) zurückliegen.
Impfnachweis:
Sie gelten als vollständig geimpft und damit von der Schnelltestpflicht befreit, wenn Sie vor mehr als 14 Tagen die 2. Impfdosis (Biontech / Moderna / AstraZeneca) erhalten haben oder vor mehr als 14 Tagen mit dem Impfstoff vom Hersteller Johnson&Johnson geimpft wurden. Der Nachweis darüber ist mitzubringen.
Genesene:
Sie gelten laut Definition von BMG und RKI als Genesen und von der Schnelltestpflicht befreit, wenn Ihre Infektion mit dem Coronavirus mehr als 28 Tage zurückliegt. Bis zu 6 Monate gelten Sie als immun. Bitte bringen Sie einen geeigneten Nachweis mit.
Detaillierte Organisationshinweise folgen in dieser Woche.