Unterlasst das Werfen von Bechern!
Im Rahmen der letzten Spiele mussten wir vermehrt das Werfen von Bechern feststellen und werden in der Folge nicht nur Strafen des DFB-Sportgericht hierfür erhalten, sondern mussten auch zahlreiche bundesweite Stadionverbote bis zu 2 Jahre aussprechen. Ihr gefährdet damit andere Personen und begeht eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit dem Becher tatsächlich jemand getroffen und verletzt wird.
Cannabis-Konsum weiterhin verboten!
Der Konsum von Cannabis ist auf Basis der aktuell geltenden Gesetzlage (Verbot in Sportstätten) weiterhin untersagt.