DFB-Sportgericht weist Einspruch des SV 98 ab
Der SV 98 hatte im Februar aus grundsätzlichen Erwägungen Einspruch gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts aufgrund des Einsatzes von pyrotechnischem Material über 43.000 Euro (Auswärtsspiel in Stuttgart am 22.9.23) eingelegt. Dieser Einspruch wurde am Freitag (5.4.) in einer mündlichen Verhandlung durch das DFB-Sportgericht verworfen, das im Februar ergangene Urteil wurde bestätigt. Zudem wurde dem SV 98 in einem anderen Verfahren eine Strafe von 2.000 Euro für das unbefugte Betreten des Innenraums durch mehrere Personen beim Heimspiel gegen Leipzig (21.10.23) auferlegt.