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Sicherheitspolitik

Sicherheit beim SV Darmstadt 1898 e.V.

Fußball fasziniert wie kaum eine andere Sportart die Massen. Tausende von Zuschauern sind Woche für Woche Gast in den Stadien und lassen sich von spannenden Spielen im sportlich fairen Wettkampf begeistern. Die Zuschauer, aber auch alle anderen Besucher und Beteiligte haben dabei einen Anspruch auf größtmöglichen Schutz.

Der SV Darmstadt 1898 e.V. verpflichtet sich zur Gewährleistung des sicheren Ablaufs einer Fußballveranstaltung mit dem Ziel, allen Zuschauern ein sicheres und willkommenes Gefühl im Merck-Stadion am Böllenfalltor zu geben.

Es ist unser nachhaltiges Ziel, die spezifischen und organisatorischen Abläufe des SV Darmstadt 1898 e.V. gemäß dem DFB-Regelwerk „Zertifizierung des Sicherheitsmanagements im Profifußball“ (Stand: 29.06.2018) dokumentiert darzulegen und entsprechend den internen und externen Anforderungen systematisch weiterzuentwickeln.

Die folgende Sicherheitspolitik des Vereins definiert dabei die Grundsätze und den Rahmen innerhalb dessen das Sicherheitsmanagement stattfindet.

Sicherheitspolitik

Grundsätze unserer Sicherheitspolitik
  • die konsequente Umsetzung aller für den Verein relevanten Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften
  • die Verpflichtung aller Beschäftigten durch Ihr Verhalten dazu beizutragen, ein sicheres Stadionerlebnis zu gewährleisten und Sicherheitsrisiken zu vermeiden
  • die Förderung und Entwicklung des Sicherheitsbewusstseins der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins sowie aller externen Partner (insbesondere des Ordnungsdienstes)
  • die Gewährleistung der Schulung und ständigen Fortbildung aller Sicherheitsverantwortlichen
  • die Bereitstellung der notwendigen Mittel zum Aufbau und der Aufrechterhaltung eines Sicherheitsmanagement-Systems sowie zur Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen
  • die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Dienstleistern auf Grundlage der Sicherheitspolitik
Verpflichtung zum präventiven und sicherheitsorientierten Handeln
  • Zur Erreichung der Präventions- und Sicherheitsziele und der aktiven Umsetzung von sicherheitsbezogenen Maßnahmen ist jeder Mitarbeiter eigenverantwortlich verpflichtet.
  • Durch gezielte und systematische Schulungsmaßnahmen soll das Verständnis und die Verantwortung zur Sicherheit und dem sicherheitsorientierten Handeln gefördert werden. 
  • Sicherheitsabläufe werden wiederholt eingeübt.
  • Der Verein setzt ein Schulungskonzeptes auf Grundlage der Schulungsvorgaben des DFB – insbesondere für die im Ordnungsdienst eingesetzten Mitarbeiter – um.
Präventions- und Sicherheitsziele
  • die Berücksichtigung des Sicherheitsniveaus von Dienstleistern und Lieferanten bei deren Auswahl, sowie deren fortlaufende Kontrolle im Einsatz.
  • die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Sicherheitsstandards durch strukturiertes Planen, Handeln und Führen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.
Einrichtung einer generellen und anlassbezogenen Sicherheitsorganisation

Die Sicherheitsorganisation des Vereins ist generell wie auch spielbezogen nach Aufbau und personeller Zuständigkeit klar aufgeteilt und beschrieben. Personelle und funktionale Aufgabenzuweisungen und –erledigung durch:

  • die Benennung eines für die Sicherheit zuständigen Mitglieds der Vereinsführung
  • die Einsetzung eines geeigneten und erfahrenen Veranstaltungsleiters,
  • die Einsetzung eines hauptamtlichen, zertifizierten Sicherheitsbeauftragten,
  • die Einsetzung und Beauftragung eines kleinen Mitarbeiterstabs, der den Veranstaltungsleiter und den Sicherheitsbeauftragten anlassunabhängig und bei Durchführung einer Fußballgroßveranstaltung planerisch und operativ unterstützt,
  • die Einsetzung eines oder mehrerer hauptamtlicher Fanbeauftragter,
  • die Heranziehung und den Einsatz eines geeigneten und leistungsfähigen Ordnungsdienstes.
Umsetzung der Grundsätze

Zur Umsetzung dieser Grundsätze, Verpflichtungen und Ziele wurde ein Sicherheitsmanagementsystem eingeführt und durch das Präsidium und der Geschäftsführung vom SV Darmstadt 1898 e.V. verbindlich für alle Mitarbeiter in Kraft gesetzt.

 

Gefahrenabwehrverordnung

Die Stadionordnung des SV Darmstadt 1898 e.V. (SV 98) gilt für alle Spiele des SV 98 im Merck-Stadion am Böllenfalltor und ist ergänzend zu den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (TAGB) sowie der Gefahrenabwehrverordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu sehen.

Die Gefahrenabwehrordnung finden Sie hier.

Videoüberwachung: Wir weisen darauf hin, dass gemäß Vorgaben und aktuellen Richtlinien des DFB im Stadion eine Videoüberwachungsanlage betrieben wird.

Bitte beachten Sie zudem, dass das Besteigen der Zäune und Betreten des Innenraums verboten ist.

Ordnungsdienst Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten!

Der Ordnungsdienstmitarbeiter ist Verrichtungsgehilfe (§831 BGB). Gegenüber den Stadionbesuchern darf er die „Befugnisse“ wahrnehmen, die dem Veranstalter zustehen (z.B. Kontroll-, Anhalte- und Verweisungsrechte)

Darmstadt, den 11. Dezember 2020