Sportgericht-Urteil: SV 98 verzichtet auf Fortführung der Berufung
Der SV 98 hatte im Februar aus grundsätzlichen Erwägungen Einspruch gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts aufgrund des Einsatzes von pyrotechnischem Material über 43.000 Euro (Auswärtsspiel in Stuttgart am 22.9.23) eingelegt. Dieser Einspruch wurde am 5. April in einer mündlichen Verhandlung abgewiesen. Zudem wurde dem SV 98 in einem anderen Verfahren eine Strafe von 2.000 Euro für das unbefugte Betreten des Innenraums durch mehrere Personen beim Heimspiel gegen Leipzig (21.10.23) auferlegt. Der SV 98 hatte der mündlichen Verhandlung bereits kommuniziert, dass die Durchführung eines möglichen Berufungsverfahrens von der schriftlichen Urteilsbegründung abhängig gemacht wird.